vkm-Seminare 2025

MAV-Einführungsseminar

2025-01 vom 18. bis 20. Juni in Bad Münder

Das Mitarbeitendenvertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) ist die Rechtsgrundlage für die tägliche Arbeit einer MAV. Alle die neu in der MAV sind, aber auch „alte Häsinnen“ möchten wir auf dem neusten Stand bringen, insbesondere durch die aktuellen Novellierungen ab 2024 des MVG-EKD und des Anwendungsgesetzes der Landeskirche Hannover

·       Motivation für das MAV-Engagement

·       Rechte und Pflichten als MAV Mitglied

·       Geschäftsführung einer MAV

·       Die MAV als Kontrollorgan und Entscheidungsgremium

Referenten: Kerstin Schmidt, Diakonin und Rüdiger Nijenhof, Kirchenbeamter

  

 

MAV-Aufbauseminar

2025-03 vom 3.-5. September 2025 in Bad Münder

In diesem zweiten Teil sind die weiteren Abschnitte des Mitarbeitendenvertretungsrechtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) Inhalt des Seminars.

·       Mitbestimmung und Mitberatung

·       Zusammenarbeit mit Dienststellenleitung

·       Aufgaben der MAV gegenüber den Beschäftigten

·       Das Kirchengericht

·       Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts

Referenten: Kerstin Schmidt, Diakonin und Rüdiger Nijenhof, Kirchenbeamter

 

 

Zwei MAV-Grundseminare:

 

2025-02 vom 25.-29. August 2025 im Pfarrhof Bergkirchen

 

2025-04 vom 3.-7. November 2025 im Kloster Drübeck (Harz)

 

Das Mitarbeitendenvertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) ist die Rechtsgrundlage für die tägliche Arbeit einer MAV. Alle, die neu 2025 in eine MAV gewählt wurden oder in absehbarer Zeit als Nachrücker in die MAV kommen, möchten wir auf dem neusten Stand bringen. Insbesondere die aktuellen Novellierungen 2024 des MVG-EKD und des Anwendungsgesetzes der Landeskirche Hannover werden durch praktische Übungen in Kleingruppenarbeit nahe gebracht, wobei immer auch die örtliche Situation und Fragestellungen Berücksichtigung finden.

 

Referenten: Ronald Brantl, Diakon und Arno Kröger, Küster

 

 

Allgemeines zu den Seminaren:

 

Für alle Seminare gilt eine maximale Teilnehmendenzahl von 20 Personen. Weitere Informationen zu den vier Seminaren, insbesondere zu den Tagungsorten und den Kosten geben wir den Mitarbeitendenvertretungen im Februar 2025 bekannt. Dies sollte für eine Beantragung nach den konstituierenden Sitzungen und einer verbindlichen Anmeldung für die dann gewählten MAV-Mitglieder ausreichen. Aber schon jetzt können Plätze für unsere Seminare mit Mail an vkm@evlka.de reserviert werden. Auch dazu werden ab Februar 2025 Flyer für eine Interessenbekundung an die MAV-Mitglieder verschicken.

 

Weiterhin sind Absprachen über Tagesseminare mit einer MAV vor Ort zu einem speziellen Themenbereich aus dem MVG.EKD oder der Dienstvertragsordnung möglich.