Aktuelles
09.09.2024
Ein Tarifwerk, TVöD jetzt!
Infoblatt der Arbeitnehmerorganisationen vom 2.09.2024
Die Arbeitnehmerorganisationen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) fordern eine einheitliche Grundlage für alle Beschäftigten der verfassten Kirchen. Konkret bedeutet dies einen Wechsel von der Anwendung des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA) für alle Beschäftigten, so wie es bereits für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) praktiziert wird.
Wir fordern, dass nun die Arbeitgeberseite nach 2 Jahren intensiver Verhandlungen endlich die Überleitung beschließen! Ein Tarifwerk für alle Beschäftigten in den Ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig und Hannover sowie der Kirche in Oldenburg.
Was könnt Ihr tun:
Sendet eine klare Botschaft! Unterstützt uns in den Verhandlungen!
Sprecht offen über eure Anliegen. Teilt insbesondere euren Arbeitgebern mit, dass es in ihrem ganz eigenen Interesse ist, dass der TVöD für alle kommt.
Wir sind überzeugt, dass wir mit Eurer Unterstützung die Arbeitgeberseite zum Handeln bewegen können.
Lasst uns gemeinsam für ein gerechtes und einheitliches Tarifwerk eintreten!
27.08.2024
Einladung zur Mitgliederversammlung 2024
In der Vahrenwalder Kirche Hannover findet am 16. September 2024 die alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung des vkm Hannover e.V. statt. Mit Beginn um
10.00 Uhr behandelt die Tagesordnung Berichte aus dem Vorstand und Anträge. Nach der Mittagspause wird der neue Präsident des Landeskirchenamtes Hannover, Dr. Jens Lehmann, einen Vortrag zu den
Herausforderungen der Landeskirche Hannover und die Auswirkungen für die kirchlich Beschäftigten halten.
Einladung, Anmeldung und Dienstbefreiungsantrag:
08.08.2024
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 13. Juni 2024
In dieser ADK-Sitzung wurde die Aufhebung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung von Sekretär*innen beschlossen. Die Eingruppierung erfolgt ab 01.01.2025 für die bisher nach verschiedenen Funktionsgruppen eingeteilten Sekretariatsaufgaben dann nach Tätigkeitsbeschreibungen aus dem allgemeinen Verwaltungsbereichs der Eingruppierung des TV-L. Ab 01.01.2025 haben die bisherigen Stelleninhaber*innen Anspruch auf Überprüfung ihrer Tätigkeit. Dies kann zu Höhergruppierungen führen, andernfalls bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung und kann nicht zu einer Rückgruppierung führen, falls die Überprüfung eine niedrigere Eingruppierung ergeben sollte. Mitglieder des vkm-Hannover können bei der Klärung der Frage der zukünftigen richtigen Eingruppierung gerne Unterstützung bekommen.
Näheres steht im ADK-Info 2/2024 sowie im Beschlusstext zum Abschnitt B der Anlage 2 der Dienstvertragsordnung:
01.06.2024
Aktualisierung der Anlage 9 zur Dienstvertragsordnung-parallel
Im Rahmen der nun digital zur Verfügung stehenden kompletten 107. Änderung der Dienstvertragsordnung fügen wir hier eine weitere Ergänzung unseres Heftes "Anlage 9" bei. Neben redaktionellen Änderungen haben sich auch die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen ab 1. März 2024 in den Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht. Diese Teile können passend in das Heft eingeklebt und damit aktualisiert werden.
08.03.2024
Mehr MAV-Schulungsangebote nötig!
Mit der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) und der Gültigkeit ab 1. Januar 2024 entsteht ein höherer Schulungsbedarf. Im Gegensatz zu früher rücken die Ersatzmitglieder nicht nur bis zu einer Mindestbeschlussfähigkeit einer Mitarbeitervertretung in einer Sitzung nach, sondern jetzt bis zu der Sollstärke für jedes abwesende MAV-Mitglied (§ 18 Absatz 4 MVG-EKD). Weil zukünftig damit eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein Einrücken in die MAV gegeben ist, hat jedes Ersatzmitglied Anspruch auf eine Grundschulung für den Erwerb von Kenntnissen aus dem Mitarbeitervertretungsrecht. Geeignete Grundschulungen bietet der vkm Hannover an. Derzeit gibt es noch freie Plätze.
Aktualisierung der Dienstvertragsordnung-parallel
20.02.2024
Durch neuere Beschlüsse der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission ist es erforderlich, unsere in Heftform herausgegebene Dienstvertragsordnung ständig zu aktualisieren. Dazu gibt es nun 4 Einlageblätter, die an entsprechender Stelle in den Heften eingefügt werden können und damit einen Stand der Fassung der 108. Änderung der Dienstvertragsordnung 2024 herstellen. In den beiden Heften stehen alle Regelungen aus der Dienstvertragsordnung in nachvollziehbaren Zusammenhang mit den bei der Kirche durch diese Beschlüsse dann anzuwendenden Tarifwerksteilen aus dem TV-L und dem TVöD-V (hier nur SuE).
Mitglieder erhalten die Hefte kostenfrei. Andere Interessierte können Exemplare über die Geschäftsstelle anfordern. Für beide Hefte erheben wir eine Kostenpauschale von 6,- € plus Versandkosten.
26.01.2024
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 26. Januar 2024
In dieser ADK-Sondersitzung wurde die Übernahme des Inflationsausgleichsgeldes für alle kirchlichen Beschäftigten beschlossen, deren Eingruppierung sich nach den
Regelungen des Tarifvertrages der Länder richtet. Näheres steht im ADK-Info 1/2024: