Aktuelles
20.12.2024
13.12.2024
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzungen vom 18. September und 4. Dezember 2024
Endlich konnte der Tarifabschluss aus dem öffentlichen Dienst der Länder aus 2023 für den kirchlichen Bereich rechtssicher übernommen werden. Noch in der Sitzung wurde auf die einmonatige Einwendungsfrist verzichtet. Dadurch können die erhöhten Gehaltszahlungen ab November 2024 ohne Vorbehalt zur Auszahlung kommen und die nächste Erhöhung um weitere 5,5 % ab 1. Februar 2025 ohne Verzögerung erfolgen.
Näheres ist dem ADK-Info und den neuen Entgelttabellen zu entnehmen:
26.11.2024
Rückblick MVG-EKD Schulung
Vom 13. bis 15.11.2024 fand die Schulung "Mitarbeitendenvertretungsrecht Teil 2" im Pfarrhof Bergkirchen statt. Sechs Mitglieder unterschiedlicher MAVen der hannoverschen Landeskirche wurden von unseren Vorstandsmitgliedern Kerstin Schmidt und Rüdiger Nijenhof intensiv zu dem Themenbereich "Mitbestimmung und Mitberatung - Abschnitt VIII MVG-EKD" geschult. Auch die neusten Änderungen des MVG-EKD, aktuell am 13.11.2024 in der EKD-Synode beschlossen, wurden bereits den Teilnehmenden nahe gebracht.
Unsere Schulungen für das nächste Jahr findet Ihr unter Seminare.
08.11.2024
Umsetzung des Abschlusses des TV-L vom
9. Dezember 2023 verzögert sich
Nachdem die Inflationsausgleichzahlungen mit der Entgeltzahlung im Oktober endeten, sollte eigentlich die lineare Erhöhung ab 01.11.2024 um 200 € für eine Vollzeitstelle erfolgen. Dies kann im kirchlichen Bereich noch nicht erfolgen, da für einen Beschluss in der ADK noch nicht der genaue Wortlaut des Änderungstarifwerkes des öffentlichen Dienstes der Länder vorliegt. Dies bedeutet für den Monat November zumindest ein geringeres Gehalt, was wegen der in diesem Monat fälligen Jahressonderzuwendung nicht besonders auffallen könnte.
Da auch das Land Niedersachsen die Auszahlung im Vorgriff vornimmt, hat das Landeskirchenamt nun mitgeteilt, dass eine Auszahlung mit dem Vorbehalt der Rückforderung möglichst für den Monat
Dezember 2024 veranlasst wurde. Natürlich wird bei der Nachzahlung der gesamte Zeitraum der Erhöhung ab 1. November 2024 berücksichtigt. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz
der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, ggf. sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei
gezahlt wurde.
08.11.2024
Rückblick Mitgliederversammlung 2024
In der Vahrenwalder Kirche Hannover hat am 16. September 2024 die Mitgliederversammlung des vkm Hannover e.V. stattgefunden. In den Anlagen sind der Bericht des
Vorstandes, die neue Beitragstabelle und ein Positionierungspapier zu finden. Im Protokoll ist eine kurze Zusammenstellung des Vortrages des neuen Präsidenten des Landeskirchenamtes Hannover, Dr.
Jens Lehmann, zu finden.
09.09.2024
Ein Tarifwerk, TVöD jetzt!
Infoblatt der Arbeitnehmerorganisationen vom 2.09.2024
Die Arbeitnehmerorganisationen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) fordern eine einheitliche Grundlage für alle Beschäftigten der verfassten Kirchen. Konkret bedeutet dies einen Wechsel von der Anwendung des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA) für alle Beschäftigten, so wie es bereits für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) praktiziert wird.
Wir fordern, dass nun die Arbeitgeberseite nach 2 Jahren intensiver Verhandlungen endlich die Überleitung beschließen! Ein Tarifwerk für alle Beschäftigten in den Ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig und Hannover sowie der Kirche in Oldenburg.
Was könnt Ihr tun:
Sendet eine klare Botschaft! Unterstützt uns in den Verhandlungen!
Sprecht offen über eure Anliegen. Teilt insbesondere euren Arbeitgebern mit, dass es in ihrem ganz eigenen Interesse ist, dass der TVöD für alle kommt.
Wir sind überzeugt, dass wir mit Eurer Unterstützung die Arbeitgeberseite zum Handeln bewegen können.
Lasst uns gemeinsam für ein gerechtes und einheitliches Tarifwerk eintreten!
27.08.2024
Einladung zur Mitgliederversammlung 2024
In der Vahrenwalder Kirche Hannover findet am 16. September 2024 die alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung des vkm Hannover e.V. statt. Mit Beginn um
10.00 Uhr behandelt die Tagesordnung Berichte aus dem Vorstand und Anträge. Nach der Mittagspause wird der neue Präsident des Landeskirchenamtes Hannover, Dr. Jens Lehmann, einen Vortrag zu den
Herausforderungen der Landeskirche Hannover und die Auswirkungen für die kirchlich Beschäftigten halten.
Einladung, Anmeldung und Dienstbefreiungsantrag:
In der Vahrenwalder Kirche Hannover findet am 16. September 2024 die alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung des vkm Hannover e.V. statt. Mit Beginn um
10.00 Uhr behandelt die Tagesordnung Berichte aus dem Vorstand und Anträge. Nach der Mittagspause wird der neue Präsident des Landeskirchenamtes Hannover, Dr. Jens Lehmann, einen Vortrag zu den
Herausforderungen der Landeskirche Hannover und die Auswirkungen für die kirchlich Beschäftigten halten.
Einladung, Anmeldung und Dienstbefreiungsantrag:
08.08.2024
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 13. Juni 2024
In dieser ADK-Sitzung wurde die Aufhebung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung von Sekretär*innen beschlossen. Die Eingruppierung erfolgt ab 01.01.2025 für die bisher nach verschiedenen Funktionsgruppen eingeteilten Sekretariatsaufgaben dann nach Tätigkeitsbeschreibungen aus dem allgemeinen Verwaltungsbereichs der Eingruppierung des TV-L. Ab 01.01.2025 haben die bisherigen Stelleninhaber*innen Anspruch auf Überprüfung ihrer Tätigkeit. Dies kann zu Höhergruppierungen führen, andernfalls bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung und kann nicht zu einer Rückgruppierung führen, falls die Überprüfung eine niedrigere Eingruppierung ergeben sollte. Mitglieder des vkm-Hannover können bei der Klärung der Frage der zukünftigen richtigen Eingruppierung gerne Unterstützung bekommen.
Näheres steht im ADK-Info 2/2024 sowie im Beschlusstext zum Abschnitt B der Anlage 2 der Dienstvertragsordnung:
01.06.2024
Aktualisierung der Anlage 9 zur Dienstvertragsordnung-parallel
Im Rahmen der nun digital zur Verfügung stehenden kompletten 107. Änderung der Dienstvertragsordnung fügen wir hier eine weitere Ergänzung unseres Heftes "Anlage 9" bei. Neben redaktionellen Änderungen haben sich auch die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen ab 1. März 2024 in den Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht. Diese Teile können passend in das Heft eingeklebt und damit aktualisiert werden.
08.03.2024
Mehr MAV-Schulungsangebote nötig!
Mit der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) und der Gültigkeit ab 1. Januar 2024 entsteht ein höherer Schulungsbedarf. Im Gegensatz zu früher rücken die Ersatzmitglieder nicht nur bis zu einer Mindestbeschlussfähigkeit einer Mitarbeitervertretung in einer Sitzung nach, sondern jetzt bis zu der Sollstärke für jedes abwesende MAV-Mitglied (§ 18 Absatz 4 MVG-EKD). Weil zukünftig damit eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein Einrücken in die MAV gegeben ist, hat jedes Ersatzmitglied Anspruch auf eine Grundschulung für den Erwerb von Kenntnissen aus dem Mitarbeitervertretungsrecht. Geeignete Grundschulungen bietet der vkm Hannover an. Derzeit gibt es noch freie Plätze.
Aktualisierung der Dienstvertragsordnung-parallel
20.02.2024
Durch neuere Beschlüsse der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission ist es erforderlich, unsere in Heftform herausgegebene Dienstvertragsordnung ständig zu aktualisieren. Dazu gibt es nun 4 Einlageblätter, die an entsprechender Stelle in den Heften eingefügt werden können und damit einen Stand der Fassung der 108. Änderung der Dienstvertragsordnung 2024 herstellen. In den beiden Heften stehen alle Regelungen aus der Dienstvertragsordnung in nachvollziehbaren Zusammenhang mit den bei der Kirche durch diese Beschlüsse dann anzuwendenden Tarifwerksteilen aus dem TV-L und dem TVöD-V (hier nur SuE).
Mitglieder erhalten die Hefte kostenfrei. Andere Interessierte können Exemplare über die Geschäftsstelle anfordern. Für beide Hefte erheben wir eine Kostenpauschale von 6,- € plus Versandkosten.
26.01.2024
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 26. Januar 2024
In dieser ADK-Sondersitzung wurde die Übernahme des Inflationsausgleichsgeldes für alle kirchlichen Beschäftigten beschlossen, deren Eingruppierung sich nach den
Regelungen des Tarifvertrages der Länder richtet. Näheres steht im ADK-Info 1/2024: